Montag, 7. August 2017

Steuerneutrale Betriebsübertragung nicht bei Nießbrauchsvorbehalt möglich

Wird ein Betrieb unentgeltlich übertragen erfolgt dies nur dann steuerneutral, wenn dem Nachfolger die Möglichkeit der Weiterführung gegeben wird und der Übertragende die Tätigkeit einstellt. Dies ist nicht gegeben, wenn sich der Übertragende den Nießbrauch vorbehält und den Betrieb selbst weiter führt.