Montag, 31. Juli 2017

Verschärfung bei Geschenken an Geschäftsfreunde

Geschenke sind bisher schon nur bis zu 35 Euro als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der BFH hat nun entschieden, dass unabhängig vom Betrag eine Versteuerung beim Empfänger vorzunehmen ist. Der Schenker kann die Besteuerung aber mit 30% Pauschalsteuer übernehmen. Da die Pauschalsteuer aber den „Geschenkwert“ erhöht, ist diese in die 35-Euro-Grenze einzurechnen. Somit ist ein Geschenk rechnerisch nur noch dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn es nicht mehr als 26,92 Euro beträgt (26,92 + 30% Pauschalsteuer = 35 Euro) .