Montag, 3. Juli 2017

Gesetz zur Bekämpfung von Steuerumgehungen

Mit einer aktuellen Gesetzesänderung wurde unter anderem geregelt, dass der Datenaustausch verschiedener Ämter und Auszahlungsstellen ausgeweitet wird, um zu Unrecht erhaltene Förderungen zu unterbinden. Dazu wird auch die Möglichkeit von Kontenabrufen durch die Finanzbehörden erweitert. Des Weiteren wurde die bisherige Anzeigepflicht von mehr als 10%-Beteiligungen an ausländischen Unternehmen erweitert. Die Anzeigepflicht gilt nun auch für mittelbare Beteiligungen auf die ein „bestimmender Einfluss“ ausgeübt werden kann.
Der Kindergeldantrag ist nun nur noch 6 Monate rückwirkend möglich.