Montag, 9. Oktober 2017

Verfassungsgericht will Neuregelung zum Verlustabzug bei GmbH-Übertragung

Werden mehr als 25% der Anteile an einer GmbH innerhalb von 5 Jahren übertragen, gehen die aufgelaufenen Verluste der GmbH anteilig bzw. voll unter und können nicht mehr genutzt werden. Das Verfassungsgericht sieht hier einen Verfassungsverstoß und hat die Regierung damit beauftragt bis zum 31.12.18 eine Neuregelung zu verabschieden, die rückwirkend ab dem 01.01.2008 gelten soll. Geschieht dies nicht, wird die bisherige Gesetzesregelung automatisch entfallen und die Verluste bleiben erhalten.