Dienstag, 24. Oktober 2017

Grenze für Sofortabschreibung von GWGs erhöht

Ab 2018 beträgt die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter nicht mehr 410 Euro sondern 800 Euro. Geplante Anschaffungen zum Jahreswechsel sollten zur Nutzung der Neuregelung auf das Jahr 2018 gelegt werden.