Montag, 3. April 2017

Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Insbesondere in Notlagen von Gesellschaften stellt sich für die Gesellschafter die Frage, wie die Finanzlage entspannt werden kann. Ein voller oder teilweiser Gehaltsverzicht liegt oft auf der Hand. Wird dieser für zukünftige Zeiträume vereinbart, stellt dies kein Problem dar. Wird aber auf zurückliegende Gehälter verzichtet, stellt dies steuerlich eine steuerpflichtige Gehaltszahlung dar, die als Einlage oder Darlehen an die GmbH zurückgegeben wird. Das ursprüngliche Gehalt bleibt aber dennoch lohnsteuerpflichtig.