Montag, 10. April 2017

Zuzahlungen und Eigenkosten bei Dienstwagennutzung

Tätigt ein Arbeitnehmer Zuzahlungen oder eigene Kosten (z.B. Tankkosten) zum Dienstwagen, der nach der 1%-Methode versteuert wird, so sind diese Kosten nach aktueller Rechtsprechung des BFH als Minderung des 1%-Sachbezugs abzugsfähig. Dies kann entweder im Rahmen der Lohnabrechnung oder im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer-Erklärung des Arbeitnehmers erfolgen.