Dienstag, 28. Februar 2017

Gemischt genutzte Räume nicht als Arbeitszimmer anerkannt

Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass ein häusliches Arbeitszimmer, das Bestandteil eines offenen Wohnraumes oder das auch privat genutzt wird, steuerlich weder insgesamt noch anteilig anerkannt wird.