Montag, 20. Februar 2017

Einbauküchen in Vermietungsobjekten

Der Bundesfinanzhof hat mit aktuellem Urteil die langjährige Rechtsprechung geändert nach der eine Einbauküche ein Gebäudebestandteil war und damit bei Erneuerung sofort als Aufwand zu berücksichtigen war. Nach der neuen Rechtsprechung stuft der BFH die Einbauküche nun als selbstständiges Wirtschaftsgut ein, das auf 10 Jahre abzuschreiben ist.