Montag, 13. Februar 2017

Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen

Mit einem aktuellen Urteil übernimmt der Bundesfinanzhof nun die Rechtsprechung des EUGH, dass eine Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung zurückwirkt. Dies hat eine entscheidende Bedeutung für den Beginn der Verzinsung der Umsatzsteuer.