Montag, 13. März 2017

Zuzahlungen zum Dienstwagen

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Dienstwagen geändert. Demnach sind Einzelkosten und Zuzahlungen, die der Arbeitnehmer trägt (z.B. einzelne Tankbelege) voll vom ermittelten Sachbezug nach der 1%-Methode abzuziehen. Dies führt am Ende dazu, dass im Rahmen der Einkommensteuererklärung derartige Kosten wie Werbungskosten in voller Höhe berücksichtigt werden können.