Montag, 21. November 2016

Verbilligte Vermietung an Angehörige

Wird eine Wohnung verbilligt an Angehörige überlassen, dann sind die Kosten nur anteilig abzugsfähig, wenn die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Der BFH hat nun entschieden, dass hierfür die Bruttomiete inklusive umlagefähigen Nebenkosten für den Vergleich heranzuziehen ist und nicht die Kaltmiete.