Bundestag und Bundesrat haben sich endlich auf eine entsprechende Gesetzesänderung geeinigt. Geändert werden lediglich einige Details bei der Bewertung und Besteuerung von Betriebsvermögen. Die bisherige Regelung mit steuerfreien Verschonungsabschlägen gilt weitestgehend weiter. Einschränkungen gibt es bei der Notwendigkeit den Betrieb mit entsprechenden Mitarbeiterzahlen weiterzuführen, sowie die Einstufung welche Vermögenswerte innerhalb des Betriebs begünstigt sind. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 30.06.2016.