Montag, 4. Juli 2016

Steuerfreiheit für Erbe eines Familienwohnheims kann rückwirkend entfallen

Wird die Wohnung des Erblassers umgehend nach dem Todestag von dem Ehegatten bzw. den Kindern, die es geerbt haben bewohnt, fällt hierfür keine Erbschaftsteuer an. Voraussetzung ist, dass der Erbe 10 Jahre lang darin wohnen bleibt. Ein Finanzgericht hat nun entschieden, dass die Steuerfreiheit auch dann entfällt, wenn der Erbe das Objekt innerhalb der 10 Jahre an seine Kinder weiterschenkt und aufgrund eines Wohnrechts weiter darin wohnt.