Montag, 11. Juli 2016

Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Der aktuelle Entwurf sieht u.a. vor, dass die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen durch steuerlich beratene Personen vom 31.12. des Folgejahres auf den 28.02. des Folgefolgejahres verlängert wird. Weitere Fristverlängerungen sollen nicht mehr möglich sein und Verspätungen sofort mit Zwangsgeldern belegt werden. Auch die Frist für steuerlich nicht beratene Personen soll vom 31.05. auf den 31.07. des Folgejahres verlängert werden. Das Gesetz ist bislang noch nicht endgültig verabschiedet.