Montag, 18. Juli 2016

Keine Fortführung verteilter Aufwendungen bei Einzelrechtsnachfolge

Werden bei einem Mietobjekt Instandhaltungskosten auf mehrere Jahre verteilt und abgeschrieben und wird das Objekt innerhalb dieser Zeit übertragen, kann der Übernehmer die verbliebene Abschreibung nicht geltend machen, sondern der Gesamtbetrag wird im Jahr der Übertragung beim ursprünglichen Eigentümer geltend gemacht, so das Finanzgericht Münster.