Mittwoch, 17. Dezember 2014

Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig

Mit Urteil vom 17.12.14 hat das Bundesverfassungsgericht das für Unternehmensübertragungen sehr günstige Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt und der Regierung bis zum 30.06.2016 Zeit gegeben, eine neue Gesetzeslage auf die Beine zu stellen. Bis dahin werden alle Erbschaften und Schenkungen nach der bisherigen Rechtslage besteuert.
Somit reiht sich das Urteil in die bereits erfolgte Urteilsserie ein, die bereits zum Entstehen der aktuellen Rechtslage geführt hat. Mangels Konsequenzen für die Regierung hatte die Regierung nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des alten Erbschaftsteuerrechts (ebenfalls wegen zu starker Begünstigung von Unternehmensübertragungen) eine noch günstigere Rechtslage geschaffen, die nun (wie zu erwarten war) ebenfalls als verfassungswidrig eingestuft wurde.