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Montag, 15. Dezember 2014
Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers an Mitarbeiter
Ab 2015 wird die Grenze für Geschenke aus persönlichem Anlass (z.B. Hochzeit, Geburtstag) von bisher 40 auf nun 60 Euro brutto je Anlass angehoben. Reine Geldzuwendungen sind nicht begünstigt und bleiben steuer- und sozialversicherungspflichtig.
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