Montag, 15. Dezember 2014

Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers an Mitarbeiter

Ab 2015 wird die Grenze für Geschenke aus persönlichem Anlass (z.B. Hochzeit, Geburtstag) von bisher 40 auf nun 60 Euro brutto je Anlass angehoben. Reine Geldzuwendungen sind nicht begünstigt und bleiben steuer- und sozialversicherungspflichtig.