Montag, 25. August 2014

Verrechnung Spekulationsverluste bis 31.12.2013

Aufgrund der systematischen Änderung von Spekulationsverlusten mit Wertpapieren im Rahmen der Abgeltungsteuer wurde eine Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten (entstanden bis zum 31.12.2008) eingeführt. Dadurch wurde die Verrechnungsmöglichkeit mit Gewinnen aus Wertpapieren bis zum 31.12.2013 begrenzt. Ab dem 01.01.2014 können die Altverluste nur noch mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften (z.B. Immobilienverkäufen) verrechnet werden. Beim Bundesfinanzhof ist nun ein Verfahren anhängig, das klären soll, ob die zeitliche Beschränkung bis zum 31.12.2013 zulässig war oder ob die Verlustverrechnung unbegrenzt durchgeführt werden darf.