Montag, 11. August 2014

Urlaubsanspruch von Minijobbern

Da Minijobber als Teilzeitbeschäftigte gelten, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Für die Berechnung der Anzahl der Mindest-Urlaubstage ist entscheidend an wievielen Tagen/Woche der Minijobber arbeitet, nicht wieviele Stunden er leistet.