Montag, 18. August 2014

Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf

Die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen beim Verkauf einer Immobilie sind nicht als Werbungskosten im Rahmen der Vermietungseinkünfte abzugsfähig, so der BFH in einem aktuellen Urteil.