Montag, 7. April 2014

Automatischer Kirchensteuerabzug bei Kapitaleinkünften

Ab dem 01.01.2015 rufen Banken, Versicherungen, usw. die Kirchensteuermerkmale der Sparer bei der Finanzverwaltung ab, um den Kirchensteuerabzug berechnen zu können. Wer die Weitergabe der Kirchenmerkmale durch die Finanzverwaltung verhindern will, muss bis zum 30.06.14 einen Sperrvermerk beantragen. Dadurch entsteht jedoch die Pflicht zur Nacherklärung in der Einkommensteuererklärung.