Die Anerkennung von Angehörigen-Arbeitsverträgen ist möglich, wenn der Vertrag unter fremdüblichen Konditionen abgeschlossen und durchgeführt wird. Auch die Kfz-Gestellung durch den Arbeitgeber kann zulässig sein, wenn die Gestellung fremdüblich erfolgt und sich aus Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit kein Widerspruch ergibt.