Montag, 14. April 2014

Ehegatten-Arbeitsverhältnis und PKW-Nutzung

Die Anerkennung von Angehörigen-Arbeitsverträgen ist möglich, wenn der Vertrag unter fremdüblichen Konditionen abgeschlossen und durchgeführt wird. Auch die Kfz-Gestellung durch den Arbeitgeber kann zulässig sein, wenn die Gestellung fremdüblich erfolgt und sich aus Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit kein Widerspruch ergibt.