Der Bundesfinanzhof hatte im vergangenen Jahr bereits klargestellt, dass die pauschale Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines Kfz nicht anzuwenden ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein entsprechendes Privatnutzungs-Verbot erteilt. Nun hat der BFH klargestellt, dass dies auch gegenüber angestellten Angehörigen gilt.