Dienstag, 22. April 2014

Bundesfinanzhof bestätigt die Vermeidung der 1%-Regelung bei Nutzungsverbot

Der Bundesfinanzhof hatte im vergangenen Jahr bereits klargestellt, dass die pauschale Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines Kfz nicht anzuwenden ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein entsprechendes Privatnutzungs-Verbot erteilt. Nun hat der BFH klargestellt, dass dies auch gegenüber angestellten Angehörigen gilt.