Montag, 3. März 2014

Investitionsabzugsbetrag vor Betriebseröffnung

Investitionsabzugsbeträge für Anschaffungen in den Folgejahren können nicht nur in bestehenden Betrieben gebildet werden, sondern auch vor der eigentlichen Betriebseröffnung. Hier sind jedoch deutlich strengere Voraussetzungen zu beachten. Damit ein Investitionsabzugsbetrag vor Betriebseröffnung gebildet werden kann, sind konkrete Betriebsplanung /-Eröffnungshandlungen notwendig. D.h. dass beispielsweise die Vorlage eines Angebots oder Kostenvoranschlags für die Investition nicht ausreicht. Lediglich die verbindliche Bestellung ist hier ein sicheres Mittel, die Voraussetzung zu erfüllen.