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Montag, 17. März 2014
Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen
Der Umfang der Steuerermäßigung wurde deutlich erweitert. Nicht nur Instandhaltungen sind begünstigt, sondern sämtliche Arbeiten an einem bestehenden Haushalt, also auch Ausbauten, Erweiterungen, Anbauten usw.
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