Montag, 17. März 2014

Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen

Der Umfang der Steuerermäßigung wurde deutlich erweitert. Nicht nur Instandhaltungen sind begünstigt, sondern sämtliche Arbeiten an einem bestehenden Haushalt, also auch Ausbauten, Erweiterungen, Anbauten usw.