Montag, 17. Februar 2014

Vermietungsabsicht bei langem Leerstand

Die Abzugsfähigkeit von Kosten im Rahmen eines lange leerstehenden Vermietungsobjekts ist nur dann möglich, wenn der Vermieter zielgerichtet auf die Wiedervermietung einwirkt. Das Schalten von Zeitungsanzeigen über lange Zeit reicht hier alleine nicht mehr aus. Mietpreissenkungen oder bauliche Änderungen sind ggf. geeignete Maßnahmen.