Montag, 3. Februar 2014

Kosten für Erststudium bleiben nicht abzugsfähig

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten für ein Erststudium nach wie vor nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn es sich nicht um ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt.