Montag, 10. Februar 2014

Haushaltsscheckverfahren bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Wird für die Verrichtung von haushaltsnahen Dienstleistungen ein Minijobber im Haushaltsscheckverfahren angestellt, kann dies zu einem steuerlichen Vorteil für den Auftraggeber führen, da die Steuerentlastung höher sein kann als die für den Lohn zu entrichtende Pauschalabgabe. Der Lohn kann im Haushaltsscheckverfahren zwischenzeitlich auch Bar bezahlt werden ohne dass die Begünstigung entfällt.