Im Rahmen der Reisekostenreform werden die Verpflegungspauschalen ab dem 01.01.2014 neu gestaffelt.
Bisher betrugen die Pauschalen bei einer Abwesenheitsdauer ab 8 Stunden 6 Euro, ab 14 Stunden 12 Euro und ganztätig 24 Euro.
Ab 2014 betragen die Pauschalen bei einer Abwesenheitsdauer ab 8 Stunden 12 Euro und ganztätig 24 Euro. Bei einer mehrtägigen Abwesenheit mit Übernachtung wird für den An- und Abreisetag jeweils eine Pauschale von 12 Euro gewährt (unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer).