Freitag, 13. September 2013

Steuerfreie Überlassung von EDV - Geräten an Arbeitnehmer

Unternehmen können ihren Arbeitnehmern zahlreiche EDV-Geräte kostenlos steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen. Insbesondere im Bereich von Smartphones und Tablets lassen sich somit erhebliche Netto-Lohn-Verbesserungen erreichen. Zu beachten ist jedoch: die Geräte müssen weiterhin im Besitz des Unternehmens verbleiben, eine Schenkung an den Arbeitnehmer ist nicht zulässig. Wo der Arbeitnehmer die Geräte jedoch verwendet, spielt keine Rolle!
Was ist begünstigt: beispielsweise Tablets, Smartphones, Laptops, PCs, Telefone, Anrufbeantworter, mobile Navigationsgeräte jeweils inklusive Zubehör. Software, die auch im Unternehmen verwendet wird. Diese darf auch auf privaten Geräten des Arbeitnehmers verwendet werden.

Was ist nicht begünstigt: beispielsweise Fernseher, MP3-Player, E-Book-Reader, Camcorder, Digitalkameras. Insbesondere bei Digitalkameras und E-Book-Readern ist dies aber umstritten.