Donnerstag, 13. Juni 2013

Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnsitz bei den Eltern

Für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist grundlegende Voraussetzung, dass am Hauptwohnsitz ein eigener Hausstand vorhanden ist. Die bisherige Rechtsprechung ist davon ausgegangen, dass ein eigener Hausstand in der Wohnung der Eltern nicht möglich ist, da hier keine wesentliche Mitbestimmung der Kinder gegeben ist. Ein neues Urteil des BFH stellt nun klar, dass Erwachsene durchaus einen Hausstand in der Wohnung ihrer Eltern haben können, da bei Erwachsenen unterstellt wird, dass diese wirtschaftlich unabhängig sind und eine entsprechende Mitsprache bei der Gestaltung der Haushaltsführung haben. Entscheidend ist hier jedoch nach wie vor, dass sich der Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz befindet und nicht bei der Wohnung am Arbeitsort.