Donnerstag, 6. Juni 2013

Bundesverfassungsgericht: Eingetragene Lebenspartnerschaften und Splittingtarif

Mit heute veröffentlichtem Urteil, hat das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung muss nun rückwirkend ab dem Jahre 2001 eine Änderung der Steuergesetze bewirken, die diese Ungleichbehandlung vermeidet. Übergangsweise können Lebenspartnerschaften wie die klassische Ehe mit dem Splittingtarif besteuert werden.