Mittwoch, 2. März 2022

Überhöhte Zinsen eines Gesellschafterdarlehens





Gibt ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen, muss der Zinssatz einem Fremdvergleich standhalten und darf nicht überhöht sein. Wie der BFH entschied, muss der Zins aber nicht identisch sein mit einem Bankdarlehen für das Sicherheiten bestellt wurden, für das Darlehen aber nicht. Hier würde auch ein fremder privater Geldgeber einen höheren Zins verlangen.