Mittwoch, 2. März 2022

Grundsteuer-Reform

 Die Berechnung der Grundsteuer, die bisher an Einheitswerte der Jahre 1935 und 1964 geknüpft waren, wird neu berechnet. Hierzu sind im Zeitraum Juli – Oktober 2022 für sämtliche Grundstücke Erklärungen abzugeben. Da Baden-Württemberg eine eigene Berechnungsvariante wählt, steht noch nicht fest, welche Daten alle gesammelt werden müssen. Sicher gebraucht werden aber: Lage des Grundstücks, Größe, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes.