Mittwoch, 2. März 2022

Rückzahlung von Corona Soforthilfen

 



Die Zahl der Fälle in denen Soforthilfen zurückzuzahlen sind, steigt immer weiter durch die geänderten Voraussetzungen an. Dadurch stellt sich immer häufiger die Frage, wie die Rückzahlung steuerlich zu erfassen ist.

Bei bilanzierenden Unternehmen kann eine entsprechende Rückstellung in dem Jahr gebildet werden für das die Hilfe ausbezahlt wurde.

Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern gilt das Zufluss –Abfluss-Prinzip. Heißt: im Jahr der Auszahlung erhöht die Hilfe den Gewinn, aber erst im Jahr der Rückzahlung wird der Gewinn wieder gemindert.