Montag, 2. Dezember 2019

Haftung für Sozialabgaben von beauftragten Unternehmen


Aufgrund der sog. Subunternehmerhaftung haften Auftraggeber für die Einhaltung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen des Mindestlohns. Wichtig zu wissen ist, dass dies auch für Subunternehmer aus dem Ausland gilt. Ausländische Firmen, deren Mitarbeiter in Deutschland tätig werden, müssen das deutsche Mindestlohngesetz ebenfalls einhalten. Im Ernstfall haftet hierfür der deutsche Auftraggeber. Hier sollten entsprechende vertragliche Vereinbarungen bei Auftragsvergabe getroffen werden.