Montag, 16. Dezember 2019

Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel

Die Bundesregierung hat kurz vor Jahresende noch zahlreiche Steuergesetze verabschiedet. Einige wichtige Punkte haben wir herausgegriffen:

  • Die Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen erhöhen sich von 12 € auf 14 € und von 24 € auf 28 €
  • Mitarbeiterwohnungen müssen nicht als Sachbezug versteuert werden, wenn der Mitarbeiter mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete bezahlen muss
  • Ab 2020 gilt eine zwingende Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassen. Ob der Kunde den Beleg mitnimmt spielt keine Rolle. Es besteht (auf Antrag) eine Befreiungsmöglichkeit, wenn eine „Vielzahl Waren an persönlich nicht bekannte Kunden“ ausgegeben werden