Montag, 25. November 2019

Fahrticket sog. „Jobticket“ als steuerfreier Gehaltsbestandteil


Seit 2019 sind die sog. Jobtickets steuer- und sozialversicherungsfrei und werden nicht in die 44 Euro Sachbezugsgrenze eingerechnet. Im Gegenzug kürzt das Jobticket aber die Entfernungspauschale. Wichtig: es muss sich um einen freiwilligen Gehaltszusatz handeln, damit die Steuerfreiheit gilt. Eine Entgeltumwandlung oder ein arbeitsvertraglicher Anspruch schließen die Steuerfreiheit aus.