Am 24.10.2017 hatte der BFH entschieden, dass Verluste aus privaten Forderungsausfällen (z.B. Gesellschafterdarlehen) steuerlich geltend gemacht werden können. Die Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf erstellt, der dies ab 2020 wieder streichen soll. Daher sollten mögliche Forderungsverluste nach Möglichkeit noch im Jahr 2019 festgestellt werden.