Montag, 21. Oktober 2019

Weitere Verschärfung im Rahmen von Kassen im Bargeldsektor


Zusätzlich zu den bereits in Kraft getretenen und noch in Kraft tretenden Vorschriften für die Ordnungsmäßigkeit von Barkassen bei bargeldintensiven Betrieben ergibt sich ab dem Jahr 2020 noch eine zusätzliche Verschärfung. Wie uns mitgeteilt wurde haben Betriebsprüfer die Anweisung erhalten bei entsprechenden Branchen bei denen Zuschätzungen zum Umsatz im Rahmen einer Prüfung angesetzt werden, ausnahmslos ein entsprechender Hinweis an die Straf- und Bußgeldstelle zu erteilen ist. Dies unabhängig von der Größenordnung und dem Grund der Zuschätzung.