Montag, 28. Oktober 2019

Verträge mit nahen Angehörigen


Diese sind immer wieder im Fokus der Finanzämter, da ungerechtfertigte Steuergestaltungen verhindert werden sollen. Dies betrifft meist Anstellungs-, Kauf-, Darlehens-, Miet-, Schenkungsverträge. Wichtig ist bei der Anerkennung  die Fremdüblichkeit der Verträge und die tatsächliche Durchführung hinsichtlich:
Zahlungsabwicklung, Angemessenheit der Leistung, Höhe und Beleihung von Zinssätzen, Einhaltung von Fälligkeiten und Fristen.