Montag, 18. Juni 2018

Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen

Seit dem 01.01.2018 gelten erweiterte Mitteilungspflichten gegenüber den Finanzbehörden, wenn Beteiligungen an Gesellschaften im Ausland abgeschlossen werden. Wer 10% oder mehr an einer ausländischen Gesellschaft (mittelbar oder unmittelbar) übernimmt oder aus anderen Gründen einen beherrschenden Einfluss darauf ausüben kann, ist verpflichtet, dies seinem Wohnsitz/Betriebsfinanzamt mitzuteilen. Wird dies unterlassen, können hohe Bußgelder bis hin zu einem Strafverfahren eingeleitet werden.