Montag, 11. Juni 2018

Grundsteuer ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, da diese auf Basis von veralteten Bewertungsgrundsätzen erfolgt. Bis zum 31.12.2019 muss die Regierung eine Neuregelung schaffen.

Die bisherige Regelung ist noch übergangsweise bis spätestens zum 31.12.2024 anwendbar, d.h. eine allzu schnelle Umsetzung und Änderung der Grundsteuerbeträge ist nicht zu erwarten.