Montag, 8. Januar 2018

Wichtige Änderung für Firmen, die in Frankreich, Schweiz, Österreich tätig sind

Angestellte und Selbstständige, die in einem der 3 Länder tätig werden (es reicht auch das Ausüben einer Fahrtätigkeit z.B. zum Ausliefern) müssen zwingend die Bescheinigung A1 mit sich führen, die bei der Krankenkasse anzufordern ist und bestätigt, dass eine Krankenversicherung in Deutschland besteht. Die Bescheinigung ist für jeden Arbeitseinsatz neu zu beantragen. An französischen Grenzen wird dies bereits häufig kontrolliert und bei Fehlen der Bescheinigung mit einem Bußgeld von mindestens 3.269 Euro belegt.