Dienstag, 2. Januar 2018

Keine Spekulationsbesteuerung für eigengenutzte Zweit- oder Ferienwohnung

Die Spekulationsbesteuerung für Immobilien bei denen zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre betragen, gilt nicht für die eigengenutzte Immobilie. Der BFH hat nun klargestellt, dass dies auch für Zweitwohnungen und Ferienwohnungen gilt, die dauerhaft der eigenen Nutzung zur Verfügung stehen.