Montag, 15. Januar 2018

Wichtige Änderung für Firmen, die in der Schweiz tätig werden (z.B. Montagen)

Die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für nicht-Schweizer Firmen, die in der Schweiz weniger als 100.000 SFR Umsatz machen ist zum Jahreswechsel entfallen. Jedes Unternehmen, das in der Schweiz tätig wird, z.B. für Montagearbeiten, Service-Einsätze usw., muss sich zwingend vor Tätigkeitsbeginn durch einen Schweizer Fiskalvertreter registrieren lassen, der in der Schweiz die Umsatzsteuer-voranmeldungen übernimmt. Bei Nichtbeachtung werden hohe Bußgelder riskiert. Soweit gewünscht, haben wir einen Kollegen in der Schweiz zur Verfügung.