Nachdem die Bundesregierung bis zum Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Frist noch immer kein neues Erbschaftsteuergesetz verabschiedet hat, ist derzeit in der Schwebe, wie mit aktuellen Schenkungs- und Erbfällen zu verfahren ist. Das Bundesverfassungsgericht wird diesbezüglich Ende September das Vorgehen bekanntgeben.