Nebenräume werden bei häuslichem Arbeitszimmer nicht berücksichtigt
Bei der Ermittlung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind die Kosten für Nebenräume, die wesentlich zur privaten Lebensführung dienen, nicht zu berücksichtigen. Der BFH entschied dies bspw. Für Küche, Bad und Flur.