Montag, 29. August 2016

Nebenräume werden bei häuslichem Arbeitszimmer nicht berücksichtigt

Bei der Ermittlung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind die Kosten für Nebenräume, die wesentlich zur privaten Lebensführung dienen, nicht zu berücksichtigen. Der BFH entschied dies bspw. Für Küche, Bad und Flur.