Montag, 15. August 2016

Parkmöglichkeit für Hotelgäste nicht ermäßigt zu besteuern

Der BFH hat nun entschieden, dass wie beim Frühstück, die Gestellung von Parkmöglichkeiten auch dann mit 19% Umsatzsteuer belastet wird. Es handelt sich dabei nicht um eine Nebenleistung zur ermäßigten Übernachtung. Das Entgelt kann jedoch mit der sog. „20%-Business-Pauschale“ abgedeckt und mit 19% versteuert werden, sofern diese Pauschale anstelle von Einzelberechnungen angewendet wird.